Datenschutzinformation für Fahrschüler

Information über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO

Im Rahmen Ihrer praktischen Fahrausbildung dokumentiert Ihre Fahrschule Ihren Ausbildungsfortschritt mit der App „geblinkt“. Nachfolgend informieren wir Sie darüber, welche Ihrer personenbezogenen Daten dabei verarbeitet werden, zu welchem Zweck und welche Rechte Ihnen zustehen.

1. Verantwortlicher

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten im Sinne der DSGVO ist Ihre Fahrschule:

Ihre Fahrschule. Die vollständigen Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle erhalten Sie von Ihrem Fahrlehrer.

Zur technischen Verarbeitung setzt Ihre Fahrschule die App „geblinkt“ der Barth & Brode GbR (Am Bach 18, 04509 Wiedemar OT Kyhna, info@geblinkt.de) ein. Diese verarbeitet Ihre Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung Ihrer Fahrschule (Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO).

2. Welche Daten wir verarbeiten

  • Stammdaten: Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Telefonnummer
  • Ausbildungsdaten: gewählte Führerscheinklasse, bereits erworbene Klassen, Datum, Art und Anzahl der Fahrstunden, Ausbildungsfortschritt
  • Standort- und Streckendaten: während einer aktiv gestarteten Fahrstunde aufgezeichnete GPS-Route (Koordinaten, Geschwindigkeit, Höhe, Richtung, Zeitstempel)
  • Bewertungen: Einschätzungen Ihres Fahrlehrers zu Fahraufgaben und Kompetenzbereichen, Fehlerschwere, freie Textnotizen
  • Sprachnotizen (Text): Notizen, die Ihr Fahrlehrer per Sprache erfasst; diese werden auf seinem Gerät in Text umgewandelt. Die Audioaufnahme verlässt das Gerät nicht, der umgewandelte Text wird gespeichert und verarbeitet (siehe Ziffer 4).

Diese Daten werden nicht bei Ihnen selbst erhoben, sondern von Ihrem Fahrlehrer im Rahmen Ihrer Ausbildung erfasst (Art. 14 DSGVO).

3. Zwecke und Rechtsgrundlagen

  • Durchführung und Dokumentation Ihrer Fahrausbildung (Aufzeichnung der Fahrstunden, Bewertungen und des Fortschritts). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Ausbildungsvertrags) sowie, soweit gesetzliche Dokumentationspflichten der Fahrschule bestehen, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
  • Aufzeichnung der gefahrenen Strecke (GPS-Route) während einer aktiv gestarteten Fahrstunde, um die Strecke mit Ihnen nachzubesprechen und einzelne Fahr- und Grundfahraufgaben örtlich zuzuordnen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Ihre Einwilligung). Die Aufzeichnung ist freiwillig und für Ihre Ausbildung nicht erforderlich; ohne Ihre Einwilligung wird keine Strecke aufgezeichnet, ohne dass Ihnen daraus Nachteile entstehen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO); auf Ihren Widerruf hin stellen wir die Aufzeichnung ein und löschen die bereits gespeicherte Route. Die Streckenaufzeichnung ist nur für Fahrschüler ab 16 Jahren möglich.
  • Qualitätssicherung der Ausbildung durch strukturierte Auswertung der Bewertungen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer nachvollziehbaren Ausbildung). Dieser Auswertung können Sie nach Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen.

4. KI-gestützte Auswertung

Zur Einordnung der Bewertungen und Sprachnotizen in Kompetenzbereiche sowie für Zusammenfassungen Ihres Ausbildungsstands wird der Textinhalt (umgewandelte Sprachnotizen und Bewertungen) an einen auf KI-Auswertung spezialisierten Dienstleister mit Sitz in der EU (Frankreich) übermittelt und dort verarbeitet. Die Daten werden nicht zum Training von KI-Modellen verwendet. Es findet keine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung im Sinne von Art. 22 DSGVO statt; die Bewertung Ihrer Leistung und alle Ausbildungsentscheidungen trifft ausschließlich Ihr Fahrlehrer. Diese KI-gestützte Auswertung erfolgt auf Grundlage unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO); Sie können ihr nach Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen.

5. Empfänger Ihrer Daten

Ihre Daten werden grundsätzlich nur von Ihrem zuständigen Fahrlehrer eingesehen. Zur Bereitstellung der App werden über die Barth & Brode GbR Auftragsverarbeiter für folgende Leistungen eingesetzt: Datenbank, Authentifizierung und Dateispeicher (Hosting in der EU), Synchronisierung zwischen Gerät und Server, KI-gestützte Auswertung (EU), der Versand von E-Mails (EU) sowie Fehleranalyse und Bearbeitung von Feedback (EU). Die jeweils aktuelle Liste dieser Unterauftragsverarbeiter mit Namen und Sitz ist abrufbar unter geblinkt.de/legal/subprozessoren. Eine Weitergabe Ihrer Daten zu anderen Zwecken oder an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.

6. Übermittlung in Drittländer

Einzelne der eingesetzten Dienstleister haben ihren Sitz oder Vertragspartner in den USA, verarbeiten Ihre Daten jedoch auf Servern in der EU. Soweit ein Dienstleister seinen Sitz oder Vertragspartner in den USA hat, ist eine etwaige Übermittlung durch die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 DSGVO) abgesichert.

7. Speicherdauer

Ihre Daten werden für die Dauer Ihrer Ausbildung und darüber hinaus gespeichert, solange dies zu deren Dokumentation erforderlich ist. Daten zu inaktiven Fahrschülern werden spätestens 2 Jahre nach der letzten dokumentierten Fahrstunde automatisch gelöscht. Ihr Fahrlehrer kann Ihre Daten auch vorher löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

8. Ihre Rechte

Ihnen stehen gegenüber der verantwortlichen Fahrschule folgende Rechte zu:

  • Auskunft über die zu Ihnen gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO)
  • Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO)
  • Löschung Ihrer Daten (Art. 17 DSGVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
  • Widerruf erteilter Einwilligungen mit Wirkung für die Zukunft

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an Ihre Fahrschule. Unabhängig davon haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren. Zuständig ist die Aufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem Ihre Fahrschule ihren Sitz hat. Eine Übersicht der Landesbeauftragten für den Datenschutz finden Sie beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (bfdi.bund.de).

9. Pflicht zur Bereitstellung

Die Bereitstellung Ihrer Stamm- und Ausbildungsdaten ist für die Durchführung und Dokumentation Ihrer Fahrausbildung erforderlich. Ohne diese Daten kann der Ausbildungsvertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt werden.